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   OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 1 ME 159/20   

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OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 1 ME 159/20 (https://dejure.org/2021,44445)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.11.2021 - 1 ME 159/20 (https://dejure.org/2021,44445)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. November 2021 - 1 ME 159/20 (https://dejure.org/2021,44445)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs 2 BauO ND; § 66 BauO ND; § 71 BauO ND; § 81 BauO ND
    Abweichung; Baulast; Bestimmtheit; Nichtigkeit; Verlängerung Geltungsdauer Baugenehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baugenehmigung verlängert: Nachbarschutz neu eröffnet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 246
  • BauR 2022, 65
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 1 LB 48/04

    Anspruch des Eigentümers eines belasteten Grundstücks auf Löschung einer Baulast

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 1 ME 159/20
    Dass in dem von einer Abstandsbaulast gemäß § 6 Abs. 2 NBauO erfassten Grenzbereich ein Gebäude steht, dessen fortdauernde Existenz mit dieser nicht zu vereinbaren ist, führt grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit der Baulast (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurt. v. 8.7.2004 - 1 LB 48/04 -, BRS 67 Nr. 151 = BauR 2004, 1924 = juris Rn. 70).

    Eine Faustformel bietet dafür die Kontrollfrage, ob der Gesetzgeber eine solche Rechtsfolge hätte anordnen können, ohne damit die genannten Verfassungsprinzipien und der Rechtsordnung immanente Wertvorstellungen zu verletzen (Senatsurt. v. 8.7.2004 - 1 LB 48/04 -, BRS 67 Nr. 151 = BauR 2004, 1924 = juris Rn. 55 unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 22.2.1985 - 8 C 107.85 - BRS 43 Nr. 130 = NJW 1985, 2658 = juris Rn. 22 f.).

    Etwaige Auslegungsprobleme sind so lange unschädlich, wie der Inhalt des geforderten Tuns aus dem Text oder beigefügten Plänen hinreichend verlässlich ermittelt werden kann (vgl. Senatsurt. v. 27.9.2001 - 1 LB 1137/01 -, BRS 64 Nr. 130 = BauR 2002, 770 = juris Rn. 22; Senatsurt. v. 8.7.2004 - 1 LB 48/04 -, BRS 67 Nr. 151 = BauR 2004, 1924 = juris Rn. 60).

    Die Beschreibung der in Anspruch genommenen Flächen eines anderen Grundstücks wird in der Regel durch einen Lageplan erleichtert (vgl. Senatsurt. v. 8.7.2004 - 1 LB 48/04 -, BRS 67 Nr. 151 = BauR 2004, 1924 = juris Rn. 62; Mann, in: Große-Suchsdorf, NBauO, 10. Aufl. 2020, § 81 Rn. 43).

    Allein der Umstand, dass in dem von der Baulast erfassten Grenzbereich ein Gebäude steht, dessen fortdauernde Existenz mit der Baulast nicht zu vereinbaren ist, führt nicht zu ihrer Nichtigkeit (vgl. Senatsurt. v. 8.7.2004 - 1 LB 48/04 -, BRS 67 Nr. 151 = BauR 2004, 1924 = juris Rn. 70).

  • OVG Niedersachsen, 19.07.2021 - 1 ME 75/21

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Abstandsbaulast

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 1 ME 159/20
    Dem Bewilligenden ist es zwar unbenommen, den Gegenstand seiner mit der Baulast verbundenen Duldungspflicht weiter einzugrenzen; ein Wirksamkeitserfordernis ist das hingegen bei einer Abstandsbaulast nach § 6 Abs. 2 NBauO nicht (vgl. Senatsbeschl. v. 19.7.2021 - 1 ME 75/21 -, juris Rn. 12; Senatsbeschl. v. 14.9.2010 - 1 LA 193/08 -, n.v.).

    Der Antragsteller kann sich darauf und in der Folge auf eine Grenzabstandsverletzung aber nicht berufen, da der Mangel der Baulast aus den Zuständen auf seinem Grundstück folgt (vgl. Senatsbeschl. v. 19.7.2021 - 1 ME 75/21 -, juris Rn. 10).

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2007 - 1 ME 80/07

    Erdrückende Wirkung eines Vorhabens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 1 ME 159/20
    Das anzunehmen kommt nur in Ausnahmefällen, und zwar dann erst in Betracht, wenn die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, das heißt dort ein Gefühl des Eingemauertseins oder eine Gefängnishofsituation hervorruft (Senatsbeschl. v. 15.1.2007 - 1 ME 80/07 -, BRS 71 Nr. 88 = NdsVBl 2007, 248 = juris Rn. 13 m.w.N. zur Senatsrechtsprechung).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2004 - 1 ME 194/04

    Vorrang des Vollzugsinteresses des Bauherrn im Verfahren des einstweiligen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 1 ME 159/20
    Ausgehend hiervon hat das Verwaltungsgericht den Zweck der Abstandsvorschriften zutreffend erkannt, der (hauptsächlich) darin besteht, die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu verwirklichen, indem für Gebäude insbesondere eine ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung sichergestellt werden (vgl. u.a. Senatsbeschl. v. 9.9.2004 - 1 ME 194/04 -, BRS 67 Nr. 188 = BauR 2005, 372 = juris Rn. 12; Senatsurt. v. 27.6.2018 - 1 LC 183/16 -, BRS 86 Nr. 109 = BauR 2018, 1848 = juris Rn. 70).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2018 - 1 LC 183/16

    Zulassung einer bauordnungsrechtlichen Abweichung von Abstandsvorschriften für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 1 ME 159/20
    Ausgehend hiervon hat das Verwaltungsgericht den Zweck der Abstandsvorschriften zutreffend erkannt, der (hauptsächlich) darin besteht, die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu verwirklichen, indem für Gebäude insbesondere eine ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung sichergestellt werden (vgl. u.a. Senatsbeschl. v. 9.9.2004 - 1 ME 194/04 -, BRS 67 Nr. 188 = BauR 2005, 372 = juris Rn. 12; Senatsurt. v. 27.6.2018 - 1 LC 183/16 -, BRS 86 Nr. 109 = BauR 2018, 1848 = juris Rn. 70).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2019 - 1 ME 23/19

    Umfang einer zugelassenen Abweichung ist anzugeben!

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 1 ME 159/20
    Eine "zentimetergenaue" Angabe des Maßes der Abweichung war nicht erforderlich (vgl. Senatsbeschl. v. 26.3.2019 - 1 ME 23/19 -, BauR 2019, 1124 = DVBl 2019, 801 = juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2020 - 1 OA 52/20

    Beeinträchtigung; Nachbarstreit; Räume; Streitwert; Streitwertbeschwerde;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 1 ME 159/20
    In Anlehnung an den Beschluss des Senats vom 21. Juli 2020 (- 1 OA 52/20 -, NVwZ-RR 2020, 1047 = juris) ist daher von einem Hauptsachestreitwert von 7.500 EUR pro betroffene Wohnung auszugehen, mithin bei insgesamt vier Wohneinheiten von einem Hauptsachestreitwert von 30.000 EUR.
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 1 ME 159/20
    Danach ist dem Bestimmtheitserfordernis (§ 1 Abs. 1 Nds. VwVfG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG) genügt, wenn der Wille der Behörde/des Erklärenden für die Beteiligten des Verfahrens, in dem der Verwaltungsakt erlassen/die Willenserklärung abgegeben wird, unzweideutig erkennbar und keiner unterschiedlichen subjektiven Bewertung zugänglich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.1993 - 8 C 57.91 -, KStZ 1993, 93 = ZMR 1993, 480 = juris Rn. 15 f. unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 27.7.1982 - 7 B 122.81 -, Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 1).
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 1 ME 159/20
    Eine Faustformel bietet dafür die Kontrollfrage, ob der Gesetzgeber eine solche Rechtsfolge hätte anordnen können, ohne damit die genannten Verfassungsprinzipien und der Rechtsordnung immanente Wertvorstellungen zu verletzen (Senatsurt. v. 8.7.2004 - 1 LB 48/04 -, BRS 67 Nr. 151 = BauR 2004, 1924 = juris Rn. 55 unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 22.2.1985 - 8 C 107.85 - BRS 43 Nr. 130 = NJW 1985, 2658 = juris Rn. 22 f.).
  • OVG Niedersachsen, 04.03.2010 - 1 ME 13/10

    Berücksichtigung zivilrechtlicher Fragen im Innenverhältnis zwischen Baulastgeber

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 1 ME 159/20
    Denn die nachträgliche Berufung auf Umstände, die bei der Baulastbestellung von allen Beteiligten zugrunde gelegt worden sind und bei ihnen keine Bedenken ausgelöst haben, ist in aller Regel (auch im Falle der Rechtsnachfolge) missbräuchlich (so bereits Senatsbeschl. v. 4.3.2010 - 1 ME 13/10 -, BRS 76 Nr. 209 = BauR 2010, 1217 = juris Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2013 - 2 A 2554/12

    Anspruch auf Löschung einer eingetragenen Wegebaulast sowie

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 12 LB 213/07

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung einer Verlängerung der Geltungsdauer

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2001 - 1 LB 1137/01

    Abstandsbaulast; Baulast; Baulasterklärung; Bestimmtheit

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2017 - 1 LA 151/16

    Auslegung; Baulast; Verpflichtungserklärung

  • OVG Niedersachsen, 02.07.1991 - 6 L 132/89

    Löschung einer Baulast; Zulässigkeit; Grundstückseigentümer; Baulast;

  • BVerwG, 27.07.1982 - 7 B 122.81

    Verwaltungsakt - Bestimmtheitsgrundsatz - Subjektiven Bewertung

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.05.1989 - 6 A 147/87
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2017 - 7 A 829/16

    Anscheinshaftung bei fehlender schriftlicher Mitteilung des Bauherrenwechsels

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2022 - 5 S 1259/20

    Abwehr des Vorkaufsrechts - Städtebauliche Maßnahme

    Etwaige Auslegungsprobleme sind unschädlich, wenn der Inhalt des geforderten Tuns aus dem Text oder aus beigefügten Plänen hinreichend verlässlich ermittelt werden kann (vgl. NiedersOVG, Beschluss vom 3.11.2021 - 1 ME 159/20 - juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2022 - 1 MN 131/21

    Allgemeines Wohngebiet; Etikettenschwindel; Gefälligkeitsplanung;

    Das anzunehmen kommt nur in Ausnahmefällen, und zwar erst dann in Betracht, wenn die genehmigte Anlage das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, das heißt dort ein Gefühl des Eingemauertseins oder eine Gefängnishofsituation hervorruft (vgl. u.a. Senatsbeschl. v. 3.11.2021 - 1 ME 159/20 -, juris Rn. 33 unter Verweis auf Beschl. v. 15.1.2007 - 1 ME 80/07 -, ZfBR 2007, 284 = NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2022 - 1 ME 70/22

    Baufreigabe; Baugenehmigung; Bedingung; Drittschutz; Legalisierungswirkung;

    Etwaige Auslegungsprobleme sind so lange unschädlich, wie der Inhalt des geforderten Tuns aus dem Text oder beigefügten Plänen hinreichend verlässlich ermittelt werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2021 - 1 ME 159/20 -, BauR 2022, 65 = NVwZ-RR 2022, 246 = juris Rn. 21 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.07.2022 - 1 MN 132/21

    Einseitige Planung; Einsichtnahmemöglichkeiten; Grundstücksgröße; innerörtliche

    des Senats, vgl. Senatsbeschl. v. 3.11.2021 - 1 ME 159/20 -, BauR 2022, 65 = juris Rn. 33 unter Verweis auf Senatsbeschl. v. 15.1.2007 - 1 ME 80/07 -, ZfBR 2007, 284 = NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 06.10.2022 - 1 KN 165/20

    Abwägungserheblich; Abwägungserheblichkeit; Antragsbefugnis; Verkehrslärm;

    des Senats, vgl. Senatsbeschl. v. 15.7.2022 - 1 MN 132/21 -, juris Rn. 18 und Senatsbeschl. v. 3.11.2021 - 1 ME 159/20 -, BauR 2022, 65 = juris Rn. 33 unter Verweis auf Senatsbeschl. v. 15.1.2007 - 1 ME 80/07 -, ZfBR 2007, 284 = NdsVBl.
  • VG Frankfurt/Main, 29.11.2021 - 8 L 2530/21

    Verzicht auf Abstandsfläche bei "Einfügen"

    Von einer sogenannten "erdrückenden Wirkung" ist auszugehen, wenn das genehmigte Bauvorhaben nach einer Gesamtschau der Umgebungsbebauung das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, d. h. dort ein Gefühl des "Eingemauertseins" oder eine einem Gefängnishof vergleichbare Situation hervorruft (OVG Lüneburg, Beschlüsse v. 15.01.2007 - 1 ME 80/07 -, BRS 71 Nr. 88 = juris Rz. 13 und v. 03.11.2021 - 1 ME 159/20 -, juris Rz. 33; BayVGH, Beschlüsse v. 13.10.2021 - 9 CS 21.221 -, juris, Rz. 37 und v. 08.07.2021 - 9 ZB 20.1567 -, juris Rz. 11).
  • KG, 06.12.2022 - 7 U 97/21

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen

    Entsprechend ist auch nicht die WEG in ihrer Gesamtheit in Anspruch zu nehmen, sondern jeder einzelne Wohnungseigentümer (OLG Stuttgart, Urteil vom 20.12.2012 - 13 U 97/12; siehe auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 ME 159/20, NVwZ-RR 2022, 246).
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